Was ist nach dem Sterbefall zu tun?
Eine Checkliste von Manfred Walter
Was noch zu Lebzeiten wichtig ist
- Adressen zu verständigender Angehöriger
- Gesundheits-/Krankheitspass (Blutgruppe, Allergien etc.)
- Bei Dauermedikation: Verzeichnis ständig benötigter Medikamente
- Name und Adressen der behandelnden Ärzte
- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
A. Vorsorge (mit Partner oder Angehörigen zu besprechen)
- Testament
Das Testament: Ist es gemacht? Ist es gültig? Wo liegt es? Kann es so bleiben oder sollte etwas geändert werden? Wie verfüge ich meinen digitalen Nachlass? Wer hat Zugriff zu meinen Daten in den sozialen Netzwerken?
Das Testament des Partners: Ist es gemacht? Ist es gültig? Wo liegt es? - Rente
Wo liegen die Rentenunterlagen? Wo sind die letzten Rentenbescheide? Wo sind die Unterlagen über eine Zusatzversicherung? Was muss nach dem Todesfall im Hinblick auf die Rente geschehen? - Versicherungen
Welche Versicherungen existieren? Wo sind die Unterlagen? Krankenversicherung? Krankenzusatzversicherung? Lebensversicherung? Unfallversicherung? Welche muss beim Todesfall weitergeführt, welche gekündigt werden? - Todesnachricht
Wer muss oder soll unmittelbar nach Eintritt des Todes verständigt werden (telefonisch, per Mail oder Social Media?)
Welche Angehörigen, Verwandte, Arbeitgeber, Kollegen, enge Freunde, Nachbarn?
Menschen, mit denen man besonders verbunden ist?
Ambulanter Pflegedienst?
Beim Tod im Krankenhaus: Hausarzt?
Beerdigungsgäste mit weiter Anreise?
Vorstände von Organisationen und Gremien, in denen man mitgearbeitet hat?
Wer soll eine schriftliche Nachricht erhalten (Totenbrief)?
Veröffentlichung der Todesanzeige vor oder nach der Beerdigung? - Totenbrief – Todesanzeige – Erinnerungsbildchen
Gibt es im Hinblick auf Form und Inhalt des Totenbriefes und der Todesanzeige gemeinsame Absprachen? Evtl. sogar Vorschläge, Entwürfe, konkrete Wünsche? Wo sind sie deponiert? Wie wünschen wir uns, wenn überhaupt, das Erinnerungsbildchen? Was soll darauf stehen, was auf keinen Fall? (Wichtig z.B. für Gäste aus der Ferne: Angabe der Friedhofsadresse/Navigationsadresse) - Grablegung
Einzel- (Reihen-)grab oder Familiengrab? (Existiert bereits ein Familiengrab? Schon belegt oder noch frei? Wo sind die Unterlagen?)
Sarg- oder Urnenbestattung?
Andere Bestattungswünsche? (anonyme Bestattung, Fluss-/Seebestattung, Friedwald, Verstreuung etc.)
-> diese müssen zu Lebzeiten schriftlich verfügt werden - Bestatter
Welches Bestattungsunternehmen kommt in Frage? Welche Empfehlungen gibt es von anderen? - Beisetzungsfeier
Religiös oder nicht? Öffentlich oder in aller Stille?
Besondere Wünsche im Hinblick auf die Gestaltung der Feier?
Beileidsbezeugungen am Grab? Nachrufe am Grab?
Wünsche im Hinblick auf das Zusammensein der engsten Trauergemeinde nach der Beisetzung (Beerdigungskaffee)? - Grabgestaltung
Gibt es in dieser Hinsicht Wünsche?
Gibt es Vorschriften, die zu beachten sind?
B. Unmittelbar nach dem Todesfall
Gesetzliche Leichenschau und Ausstellung des Totenscheines veranlassen
- Beim Todesfall zu Hause: Hausarzt, Notdienstarzt
- Beim Todesfall im Krankenhaus, im Altenheim oder bei Unfalltod erfolgt die Ausstellung des Totenscheins ohne Zutun der Angehörigen
- Todesnachricht
Sofort an Angehörige, nahe Freunde, Arbeitgeber (telefonisch, per Fax o. E-Mail)
Wo ist die Liste der sofort zu Verständigenden? - Sterbeurkunde beantragen (beim Standesamt des Sterbeortes)
Dazu muss vorgelegt werden:- Totenschein (die Ausstellung des Totenscheins ist kostenpflichtig, da die Krankenversicherung mit dem Tod erlischt)
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Personalausweis
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis und Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis und Sterbeurkunde oder Todeserklärung des schon verstorbenen Ehepartners
Anmerkungen: Für die verschiedenen anderen Formalitäten sind 8-12 Ausfertigungen der Sterbeurkunde erforderlich. Ohne Totenschein und Sterbeurkunde ist eine Bestattung nicht möglich. Die Besorgung der Sterbeurkunde kann auch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen übernehmen.
- Beauftragung des Bestattungsunternehmens
Welche Dienste sollen in Anspruch genommen werden?- Sterbefallanzeige und Beurkundung beim Standesamt des Sterbeortes (siehe oben)
- Aufgabe der Todesanzeige, Druck von Erinnerungsbildchen und Nachrufen
- Besorgung des Sarges und des Grabschmucks
- Terminabsprachen mit Friedhof und Pfarrer, Organisation der Leichenträger
- Besorgung eines Grabredners bei nicht religiöser Bestattung
- Überführung der Leiche in die Leichenhalle und Aufbahrung
- Einäscherung der Leiche und Beisetzung der Urne
- Organisation für Leichenschmaus
- Abrechnung mit dem Krankenhaus
- Benachrichtigung der Renten- und Lebensversicherung
- Bestattung
Erste Entscheidungen- Bestattungsform (Erdbestattung, Feuerbestattung, anonyme Bestattung)
- Konkrete Aufgaben
Wenn man bestimmte Dienste des Bestatters nicht in Anspruch nehmen will, muss sichergestellt sein, wer an seiner Stelle verlässlich wann die entsprechenden Aufgaben erledigt:
- Wer besorgt die Handsträuße?
- Wer übernimmt die „Regie“ und welche Aufgaben umfasst das?
- Wer ist Ansprechpartner bei plötzlich aufkommenden Fragen?
- Grabreden? Wenn ja, wer und ggf. in welcher Reihenfolge?
- Kondolenzliste?
- Telefondienst: Kontakt zu den Trauergästen bezüglich der Friedhofsadresse, das Finden der Grabstelle, Parkmöglichkeiten, Anfahrten mit ÖPNV etc.?
- Mitgestaltung der Feier, z.B. Gebete, Gesang am Grab: Aussuchen der Texte und Lieder, Besorgung und Verteilung von Texten etc.?
- Was sonst noch bedacht werden muss
Trauerkleidung: Wer besorgt was?- Wer begleitet ggf. die Witwe/den Witwer?
- Muss bei der Beerdigung Hilfe bereit stehen (Arzt, Sanitäter)?
- Wer hält notfalls die Medikamente für kranke und geschwächte Teilnehmer bereit?
- Sitzgelegenheit für alte und kranke Teilnehmer? Regenschirme?
- Graberde?
- Wer sammelt die Karten von Kränzen und Gebinden und führt die Liste für die Danksagungen?
- Beerdigungskaffee
- Wer organisiert ihn? Wann? Wo?
- In welcher Form?
- Wer wird eingeladen?
- Wie wird abgerechnet?
C. In den folgenden Tagen
- Erbschein:
Beantragung beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der letztwilligen Verfügung - Anträge stellen
- Versorgungsbezüge:
Bei Beamten: Antrag auf Sterbegeld, Witwenbezüge, evtl. Waisengeld (je nach Zuständigkeit bei der Bezirksfinanzdirektion, der Staatsoberkasse oder der kommunalen Personalverwaltung)
Bei Rentnern: Bundes- oder Landesversicherungsanstalt - Sterbegeld: gesetzliche oder Ersatzkasse, andere private Versicherungen, ggf. Gewerkschaft
- Finanzamt: Lohnsteuerkartenänderung
- Versorgungsbezüge:
- Bankangelegenheiten regeln
- die Vorlage des Erbscheins ist nötig, sofern der/die Verstorbene alleinverfügungsberechtigt war oder es sich um ein „Und-Konto“ (Verstorbener und Angehöriger) handelt
- der Erbschein ist nicht nötig bei „Oder-Konten“, bei denen auch der Hinterbliebene verfügungsberechtigt ist
- Versicherungen / Verträge / Mitgliedschaften überprüfen
- Lebensversicherung: Versicherungssumme beantragen
- Mietvertrag
- Telefon-/Handyverträge
- Haftpflicht
- Kfz- Versicherung
- Mitgliedschaften in Vereinen/Gewerkschaft
- „Digitaler Nachlass“ (Passwörter/Online-Zugänge)
Merke: Wer vorsorgt, versinkt nicht in Hektik und Panik, sondern hat mehr Zeit für das jetzt Wichtigste: die eigene Trauer!!