Patientenverfügung
Warum sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?
Die meisten Menschen wünschen sich ein würdevolles Leben bis zuletzt.
Es können jedoch Situationen eintreten, in denen der Mensch aus Krankheitsgründen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Wünschen und Entscheidungen Ausdruck zu verleihen und diese selbst zu vertreten. Diese Situationen in den Blick zu nehmen und im Vorfeld Entscheidungsverfügungen zu treffen, ist der Grundgedanke der Patientenverfügung.
Mit einer Patientenverfügung kann jeder frühzeitig festlegen, welche Maßnahmen bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ergriffen bzw. unterlassen werden sollen;
unter welchen Umständen eine lebensverlängernde Behandlung abgebrochen und nur eine Behandlung zur Schmerz- und Beschwerdefreiheit durchgeführt werden soll.
Um eine solche Patientenverfügung zu erstellen ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben unabdingbar.
Erst nachdem vieles persönlich abgeklärt ist, kann eine handschriftliche bzw. eine vorgedruckte Patientenverfügung erstellt werden. Grundsätzlich gilt: Je konkreter eine Patientenverfügung formuliert ist, umso eindeutiger kann sie im Anwendungsfall umgesetzt werden. Eine Patientenverfügung sollte daher in bestimmten Abständen überprüft und ggf. (z.B. bei akuten Neu-Erkrankungen) aktualisiert werden. Es besteht eine rechtliche Verbindlichkeit für Patientenverfügungen, d.h., dass bei einer Missachtung des Patientenwillens von Seiten des medizinischen Personals dieses strafrechtlich verfolgt werden kann.
Patientenverfügungen müssen sich nicht nur auf den Verzicht beschränken. Es können in diesem Zusammenhang auch Behandlungsoptionen oder Wünsche nach bestimmten sozialen Lebensumstände hinterlegt werden.
Im gleichen Zusammenhang sollten Sie überlegen, welcher Person Ihres Vertrauens Sie die Vollmacht erteilen wollen, in dem Fall, in dem Sie selber nicht mehr fähig sind zu entscheiden, was medizinisch mit Ihnen geschehen soll. Das Ergebnis muss danach mit einer oder mehreren Personen des Vertrauens besprochen werden und in der Vorsorgevollmacht schriftlich niedergelegt werden; nahe stehende Personen bzw. Familienangehörige und der Hausarzt sollten informiert werden.
Vorsorgevollmacht
Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Im Gegensatz zu Eltern minderjähriger Kinder, die diesen gegenüber ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten haben, kann man selbst nicht vom Ehepartner oder den eigenen (volljährigen) Kindern gesetzlich vertreten werden. Im Falle einer rechtsverbindlichen Entscheidung bedarf es dazu einer entsprechenden Vollmacht.
Mit der sogenannten Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person ihres Vertrauens für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, für Sie zu handeln. Natürlich sollte diese Vertrauensperson im Vorfeld informiert und einverstanden sein. Im besten Falle sollte sie auch bei der Erstellung der Vollmacht einbezogen werden. Dabei kann die Vollmacht auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränkt werden (wie z.B. Gesundheit oder Finanzen), sie kann aber auch als Generalvollmacht („zur Vertretung in allen Angelegenheiten“) formuliert werden.
Doch Vorsicht: selbst eine „Generalvollmacht“ deckt einige wenige ganz konkrete Bereiche nicht automatisch ab (Zustimmung zu einem medizinischen Eingriff bei Gefahr für das Leben; Zustimmung zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie Bettgitter oder Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zum Schutz für den Patienten; Organspende). Hierfür bedarf es zusätzlicher schriftlicher Vollmachten. Trotz allem bietet eine Vorsorgevollmacht dem Betroffenen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so wird unter den entsprechenden Umständen ein gerichtlich bestellter Betreuer Ihre rechtliche Vertretung übernehmen.
Wichtig dabei ist, dass in der Formulierung die Vollmacht auch „über den Tod hinaus“ gilt und bis zur Aushändigung des Erbscheins in Kraft bleibt, ansonsten erlischt sie unmittelbar mit dem Tod der Person, die die Vollmacht erteilt hat.
Betreuungsverfügung
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, dann kann für Sie eine Betreuungsverfügung eine Alternative sein: denn ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie auch hier verbindlich, wen Sie sich als Ihren gesetzlichen Vertreter wünschen, sobald Sie selber nicht mehr in der Lage sein sollten, sich selbst zu vertreten. Doch anders als bei einer Vollmacht bestellt nun das Vormundschaftsgericht die von Ihnen vorgeschlagene Person und der Betreuer braucht für die zu treffenden Entscheidungen die Zustimmung des Gerichtes, er bleibt also unter ständiger Kontrolle des Vormundschaftgerichtes.
Wo bekomme ich einen Vordruck für eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung? Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bmg.bund.de
Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie beim Bundesjustizministerium unter: www.bmj.de/publikationen